Privatbereich · Schweiz

Lärm in Mietwohnungen & Nachbarschaft

Welche Rechte & Pflichten gelten? Welche Ruhezeiten sind üblich? Was tun bei Ruhestörung? Hier findest du die wichtigsten Regeln, Schritte & Vorlagen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • ZGB Art. 684 – Immissionen

    Übermässige Einwirkungen (z. B. Lärm, Erschütterungen) sind unzulässig – Nachbar:innen können sich wehren.

    Wortlaut Art. 684 ZGB
  • OR Art. 257f – Rücksichtnahme

    Mieter:innen müssen auf Hausbewohner & Nachbarn Rücksicht nehmen – sonst drohen Abmahnungen und im Extremfall Kündigung.

    Wortlaut Art. 257f OR
  • USG & LSV – Umweltrecht

    Regeln Aussenlärm (Strasse/Schiene/Flug) & baulichen Schallschutz. Relevant, wenn Verkehrslärm in die Wohnung wirkt.

    LSV – Lärmschutz-Verordnung
  • BAFU: Alltagslärm

    Vollzugshilfe zu typischen Streitfällen: Musik, Hunde, Gartenarbeiten, Restaurationslärm – inkl. Beurteilungskriterien.

    BAFU: Beurteilung Alltagslärm (PDF)

Gesetzliche Grundlagen & Normen

Hinweis: Für Alltagslärm gibt es keine schweizweit einheitlichen dB-Grenzwerte. Die Beurteilung erfolgt nach Zumutbarkeit (ZGB), Ortsgebrauch, Tageszeit sowie Intensität/Häufigkeit (BAFU-Vollzugshilfe).

Häufige Fragen (FAQ)

  • Wann ist es zu laut? Während Ruhezeiten (meist 22–07 Uhr) sind laute Tätigkeiten untersagt. Davor gilt Rücksichtnahme; gelegentliche Alltagsgeräusche sind hinzunehmen.
  • Darf ich musizieren? Grundsätzlich ja, aber massvoll und ausserhalb der Ruhezeiten; Klavier/Instrumente besser auf feste Zeiten legen, dämpfen (Filz, Gummifüsse) und Fenster schliessen.
  • Partys? Vorab informieren, Pegel begrenzen, nach 22 Uhr ausklingen lassen oder in einen Partyraum ausweichen. Wiederholte Störungen können Abmahnungen nach sich ziehen.
  • Hundegebell / Trittschall? Längeres Gebell oder harter Absatzboden kann unzumutbar sein – Teppiche, Filzgleiter und Training helfen. Bei baulichen Mängeln: Vermieterschaft informieren (SIA 181).

Checkliste: Was tun bei Ruhestörung?

  1. Dokumentieren: Zeitpunkt, Dauer, Art der Störung, Audio/Video (kurz), allfällige Zeugen notieren.
  2. Gespräch suchen: Höflich informieren; oft wirken Hinweise und konkrete Ruhezeiten am besten.
  3. Schriftliche Abmahnung: Ruhestörung kurz schildern, Unterlassung verlangen, Frist setzen.
  4. Vermieterschaft / Verwaltung: Störung melden; bei Mieter:innen kann die Verwaltung verwarnen (OR 257f).
  5. Schlichtungsbehörde: Bei anhaltendem Konflikt Gesuch stellen; häufige Voraussetzung vor Gericht.
  6. Polizei (akut): Bei massiver Nachtruheverletzung oder Eskalation kann die Polizei rapportieren.

Vorlagen: Wir stellen gerne Musterbriefe (Hinweis/Abmahnung) bereit – auf Wunsch mit eurer Adresse/Verwaltung.

Unterstützung durch akustikbauer.ch

  • Beratung & Messung

    Vor-Ort-Analyse (Trittschall, Luftschall), Empfehlungen (SIA 181), Begleitung von Lösungen mit Verwaltung/Stockwerkeigentum.

  • Massnahmen

    Mobil-/Wandabsorber, Teppichinseln, Dämpfung, Tür-/Fensterabdichtung, Deckenlösungen – optisch passend zum Wohnraum.

  • Dokumentation

    Fotolog, Kurzbericht, Empfehlung für weitere Schritte (rechtlich/baulich) – klar und verständlich.

Musterformular für Mahnung an laute Nachbarn.

Ruhelärm Formular zu Abmahnung 

Hier finden Sie ein PDF-Formular, als Musterbrief an Ihren Nachbarn, wenn Sie durch Ruhestörung belästigt werden.